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Montag, 16. April 2012

Mindestens 5,5 Meter pro Sekunde in 140 Metern Höhe; von usinger-anzeiger.de

16.04.2012 - USINGEN 

Regierungspräsidium und Regionalverband legen „Windkraft-Suchräume“ fest

 (red).
„Auf dem Weg Hessens in ein neues Energiezeitalter spielt bei der Energieversorgung durch erneuerbare Energien auch die Windkraft eine große Rolle. Ziel der Landesregierung ist es, bis zum Jahr 2050 die Energieversorgung Hessens zu möglichst 100 Prozent aus erneuerbaren Energien, darunter auch aus dem Betrieb von Windkraftanlagen, zu decken“, so der Regionalverband.
Dazu sollen sogenannte Windvorrangflächen in einer Größenordnung von zwei Prozent der Landesfläche in den Regionalplänen und dem Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Außerhalb dieser Vorranggebiete soll die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen werden.
„Die Energiewende ist nur mit aktiver Unterstützung der Kommunen möglich. Daher sollen die Vorstellungen der Städte und Gemeinden in die Konzeption eingebunden werden“, sagen der Regierungspräsident Johannes Baron und die Erste Beigeordnete des Regionalverbandes FrankfurtRhein-Main, Birgit Simon. Als einen ersten Schritt sehen sie die im Februar erfolgte Abfrage bereits vorhandener kommunaler Überlegungen.
Wie das Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalverband weiter mitteilen, gehen die Vorarbeiten für den sogenannten sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans zügig voran. So haben die Behörden kürzlich der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer den Abstands- und Ausschlusskriterienkatalog für die Ermittlung von Suchräumen vorgelegt. Diese werden darüber voraussichtlich in ihren April-Sitzungen entscheiden.
Die Karten mit den Suchräumen können ab sofort über die Homepages des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de und des Regionalverbandes unter www.region-frankfurt.de eingesehen werden.
Nach den Worten des Regierungspräsidenten sollen die Vorranggebiete einen Abstand von 1000 Metern zu Siedlungen sowie zwischen 100 und 150 Meter zu Straßen, Schienenwegen und Hochspannungsleitungen einhalten. „Die Kernzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten Mittelrheintal, Grube Messel, Kloster Lorsch und des Limes sind für die Ausweisung von Vorranggebieten tabu. Ebenso wie Naturschutzgebiete, Schutz- und Bannwälder sowie Naturdenkmäler.“
Für eine wirtschaftliche Nutzung sind laut Regierungspräsidium und Regionalverband Bereiche mit einer Mindestwindgeschwindigkeit von mehr als 5,5 Metern pro Sekunde in 140 Metern Höhe vorgesehen. Die auf dieser Basis ermittelten Suchräume umfassen fast 17 Prozent des Regierungsbezirks Darmstadt beziehungsweise etwa acht Prozent des Regionalverbandes. Neun Prozent der Fläche des Regierungsbezirks beziehungsweise drei Prozent des Regionalverbandes sind mit einer Windgeschwindigkeit von mehr als 5,75 Meter pro Sekunde besonders „windhöffig“.
In den nächsten Monaten werden das Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalverband in enger Abstimmung geeignete Vorranggebiete für die Windenergienutzung in diesen Suchräumen ermitteln. „Dazu sind weitere Konfliktkriterien, beispielsweise Belange der Flugsicherung und Natura-2000-Gebiete, zu untersuchen. Die Belange des Artenschutzes, insbesondere windkraftempfindlicher Vogelarten und Fledermausvorkommen, sind ebenso in den kommenden Monaten zu prüfen“, erklärt die für Umwelt und Energie zuständige Dezernentin des Regionalverbandes Simon.
Bürgerbeteiligung
Die Regionalversammlung Südhessen sowie die Verbandskammer beschließen voraussichtlich noch in diesem Jahr über die potenziellen Vorranggebiete für den Entwurf des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien. Im nächsten Jahr soll der Plan zur Anhörung offengelegt werden. Dann haben die Träger öffentlicher Belange wie auch alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu diesem Entwurf zu äußern.

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